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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Aufträgen an der-parkett-doktor Bernd Hofmaier liegen automatisch die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns auch dann nicht bindend, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote/Bestellungen des Kunden, auch per E-Mail, sind bindend und werden von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung, auch per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware angenommen.
   
Leistung
Vertragstermine sind schriftlich anzugeben und beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist der Vertragstermin erneut zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen (Streik, Aussperrung, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen etc.) tritt Verzug nicht ein. So lange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, insbesondere die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, tritt Verzug für vorhervereinbarte Vertragstermine nicht ein. Sofern es nicht durch die Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Den Ersatz von Verzugsschäden kann der Kunde nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für eine verspätete Lieferung oder eine andere Leistungspflicht zur Last fallen. Das gilt auch für Teilleistungen.
  
Lieferzeit   
Lagerware liefern wir innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang bundesweit aus. Im Falle von Bestellwaren verlängert sich diese Frist um die Frist, welche uns vom Zulieferer angezeigt wird. Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind Nettopreise, die Zahlung hat bei Lieferung per Überweisung im voraus zu erfolgen, soweit wir nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine andere Zahlungsmöglichkeit zulassen. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten sowie gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Erfolgt der Versand auf einem vom Kunden bestellten Versandweg, gehen alle Kosten zu seinen Lasten.
Soweit in unseren Rechnungen nach dem Kalender bestimmte Zahlungsziele bestimmt sind, kommt der Kunde mit Ablauf des Tages, der dem Zahlungsziel folgt, in Verzug. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Verzug tritt auch vor Ablauf von 30 Tagen bei Mahnung der vor Ablauf von 30 Tagen fälligen und in Rechnung gestellten Beträge ein.
Der Kunde ist nicht berechtigt uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers sind Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des kaufmännischen Kunden sind unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Die Zahlungspflicht des Kunden erlischt auch nicht, soweit der Liefergegenstand aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht bzw. verspätet ausgeliefert werden konnte. Verschiebt sich die vom Kunden angegebene Lieferzeit um mehr als 14 Tage nach hinten, sind wir berechtigt die Ware in Rechnung zu stellen.
Für speziell für einen Kunden disponierte Ware erheben wir, sofern anderes nicht ausdrücklich bei Auftragsbestätigung mitgeteilt wird, eine Anzahlung von 30 % des Warenwertes. Diese ist vorab, nach Rechnungslegung durch uns, per Überweisung zahlbar. Die oben genannten Zahlungsbedingungen bleiben hier von unberührt.

Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als seinen Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand selbst durchführen. Dies gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen die der Kunde zu vertreten hatte, befindet sich der Kunde im Annahmeverzug. Die Gefahr geht mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Schadenersatz
Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist.
  
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrentvorbehalt).
Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis desWertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zumZeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sachedes Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kundeuns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentumoder das Miteigentum für uns.
  
Gewährleistung
Wir treten dem Kunden die Ansprüche aus bestehenden Garantievereinbarungen (Nacherfüllungsrechte) ab, die uns gegenüber unseren Zulieferern und/oder Herstellern der Waren zustehen. Der Kunde hat zunächst diese Ansprüche gegen die Zulieferer und/oder Hersteller geltend zu machen. Erst wenn eine Inanspruchnahme der Zulieferer und/oder Hersteller aus diesen Ansprüchen nicht möglich ist, leisten wir für Fehler an der Ware, welche die konkret vereinbarte oder die gewöhnliche Gebrauchstauglichkeit der Ware beeinträchtigen, Gewähr. Eine Inanspruchnahme des Herstellers/Zulieferers ist als unmöglich anzusehen, wenn der Hersteller/Zulieferer gegenüber dem Kunden die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die auch vom Kunden bestimmt werden kann, schriftlich gegenüber dem Kunden verweigert. Spätestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen nach Zugang der Geltendmachung des Anspruchs beim Hersteller/Zulieferer gilt die Inanspruchnahme des Herstellers/Zulieferers als verweigert. Wir erteilen dem Kunden bei Fehlerhaftigkeit der Ware die entsprechenden Informationen zur Inanspruchnahme - der Hersteller/Zulieferer. Absatz 1 gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
    
Neben den in Nr. 1 beschriebenen Rechten leisten wir bei Verbrauchern für einen Zeitraum von zwei Jahren und bei Unternehmern für einen Zeitraum von einem Jahr ab Gefahrübergang Gewähr für die Mangelfreiheit der Ware. Das Recht des Kunden auf Gewährleistung gegenüber uns beschränkt sich zunächst auf Nachbesserungen oder nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, die wir innerhalb einer vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist ausführen werden.    
Der Rücktritt (Auflösung des Vertrages), die Minderung (Herabsetzung der vereinbarten Vergütung) oder die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs in Bezug auf die mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil der Ware ist zulässig, soweit eine zweifache Nachbesserung oder die wahlweise erfolgten bis zu zweimaligen Ersatzlieferungen erfolglos blieben.    
Mängel hat der Kunde schriftlich bei uns anzuzeigen. Gegenüber Kaufleuten gelten die Bestimmungen über die Rügeobliegenheiten und die Sachmängelgewährleistung nach dem HGB (§§ 317, 318 HGB) ergänzend.
Die Pflege- und Produktbeschreibungen des Herstellers, insbesondere über die Raum- und Luftfeuchtigkeit sind zu beachten.
Die Ware muss vor der Verlegung auf Mängel geprüft werden. Verlegte Ware kann nicht zurückgenommen werden.
  
Rücktrittsvorbehalt
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder Unmöglichkeit von Zulieferungen, die die Leistungserbringung unmöglich machen oder wenn sich der Käufer in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  
Haftung und Haftungsbeschränkung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen. Einer Pflichtverletzung von uns steht die der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
    
Haben wir die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel an der Ware geht.
   
Rückgaberecht
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden, wenn er die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware auf unsere Kosten und Gefahr zurücksendet. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung an: Bodenbeläge Bernd Hofmaier, Johann-Peter-Hebel Straße 7, 79589 Binzen. Wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, reicht ein schriftliches Rücknahmeverlangen ohne Begründung (§ 356 BGB).
   
Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht.

Marken und Warenzeichen werden anerkannt, auch wenn sie als solche nicht besonders gekennzeichnet sind.

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Stand Februar 2006

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