Bei Aufträgen an der-parkett-doktor Bernd Hofmaier liegen automatisch die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns auch dann nicht bindend, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Vertragsschluss
Unsere
Angebote sind freibleibend. Angebote/Bestellungen des Kunden, auch per
E-Mail, sind bindend und werden von uns durch schriftliche
Auftragsbestätigung, auch per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware
angenommen.
Leistung
Vertragstermine sind schriftlich anzugeben und beginnen mit
Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart,
ist der Vertragstermin erneut zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt oder
anderen unvorhergesehenen Ereignissen (Streik, Aussperrung, Verspätung
oder Ausbleiben von Zulieferungen etc.) tritt Verzug nicht ein. So
lange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist,
insbesondere die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder Informationen
nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, tritt Verzug für
vorhervereinbarte Vertragstermine nicht ein. Sofern es nicht durch die
Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Kunden unzumutbar ist,
sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Den Ersatz von Verzugsschäden
kann der Kunde nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit für eine verspätete Lieferung oder eine andere
Leistungspflicht zur Last fallen. Das gilt auch für Teilleistungen.
Lieferzeit
Lagerware liefern wir innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang
bundesweit aus. Im Falle von Bestellwaren verlängert sich diese Frist
um die Frist, welche uns vom Zulieferer angezeigt wird. Die
Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind Nettopreise, die Zahlung hat bei Lieferung per
Überweisung im voraus zu erfolgen, soweit wir nicht im Angebot oder in
der Auftragsbestätigung eine andere Zahlungsmöglichkeit zulassen. Alle
Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten sowie
gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Erfolgt der
Versand auf einem vom Kunden bestellten Versandweg, gehen alle Kosten
zu seinen Lasten.
Soweit in unseren Rechnungen nach dem
Kalender bestimmte Zahlungsziele bestimmt sind, kommt der Kunde mit
Ablauf des Tages, der dem Zahlungsziel folgt, in Verzug. Der Kunde
kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Verzug tritt auch vor
Ablauf von 30 Tagen bei Mahnung der vor Ablauf von 30 Tagen fälligen
und in Rechnung gestellten Beträge ein.
Der Kunde ist nicht
berechtigt uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die
aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers sind Zinsen
in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des
kaufmännischen Kunden sind unter Vorbehalt der Geltendmachung eines
höheren Schadens Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu
zahlen.
Die Zahlungspflicht des Kunden erlischt auch nicht, soweit der
Liefergegenstand aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht bzw.
verspätet ausgeliefert werden konnte. Verschiebt sich die vom Kunden
angegebene Lieferzeit um mehr als 14 Tage nach hinten, sind wir
berechtigt die Ware in Rechnung zu stellen.
Für speziell für einen Kunden disponierte Ware erheben wir, sofern
anderes nicht ausdrücklich bei Auftragsbestätigung mitgeteilt wird,
eine Anzahlung von 30 % des Warenwertes. Diese ist vorab, nach
Rechnungslegung durch uns, per Überweisung zahlbar. Die oben genannten
Zahlungsbedingungen bleiben hier von unberührt.
Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als seinen
Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der
Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer,
Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch,
wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand selbst
durchführen. Dies gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von
§ 13 BGB.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen die der Kunde zu vertreten hatte, befindet sich der Kunde im Annahmeverzug. Die Gefahr geht mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Schadenersatz
Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom Kunden
als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des
Kunden, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedriger
Schaden als die Pauschale entstanden ist.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Kaufleuten behalten
wir uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo,
soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen
buchen (Kontokorrentvorbehalt).
Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden
wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des
Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im
übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis desWertes des
Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zumZeitpunkt
der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die
Sachedes Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
dass der Kundeuns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt
das Alleineigentumoder das Miteigentum für uns.
Gewährleistung
Wir treten dem Kunden die Ansprüche aus
bestehenden Garantievereinbarungen (Nacherfüllungsrechte) ab, die uns
gegenüber unseren Zulieferern und/oder Herstellern der Waren zustehen.
Der Kunde hat zunächst diese Ansprüche gegen die Zulieferer und/oder
Hersteller geltend zu machen. Erst wenn eine Inanspruchnahme der
Zulieferer und/oder Hersteller aus diesen Ansprüchen nicht möglich ist,
leisten wir für Fehler an der Ware, welche die konkret vereinbarte oder
die gewöhnliche Gebrauchstauglichkeit der Ware beeinträchtigen, Gewähr.
Eine Inanspruchnahme des Herstellers/Zulieferers ist als unmöglich
anzusehen, wenn der Hersteller/Zulieferer gegenüber dem Kunden die
Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die auch vom Kunden
bestimmt werden kann, schriftlich gegenüber dem Kunden verweigert.
Spätestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen nach Zugang der
Geltendmachung des Anspruchs beim Hersteller/Zulieferer gilt die
Inanspruchnahme des Herstellers/Zulieferers als verweigert. Wir
erteilen dem Kunden bei Fehlerhaftigkeit der Ware die entsprechenden
Informationen zur Inanspruchnahme - der Hersteller/Zulieferer. Absatz 1
gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
Neben den in Nr. 1 beschriebenen Rechten leisten
wir bei Verbrauchern für einen Zeitraum von zwei Jahren und bei
Unternehmern für einen Zeitraum von einem Jahr ab Gefahrübergang Gewähr
für die Mangelfreiheit der Ware. Das Recht des Kunden auf
Gewährleistung gegenüber uns beschränkt sich zunächst auf
Nachbesserungen oder nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, die wir
innerhalb einer vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen
Nachfrist ausführen werden.
Der Rücktritt (Auflösung des Vertrages), die
Minderung (Herabsetzung der vereinbarten Vergütung) oder die
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs in Bezug auf die
mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil der Ware ist zulässig,
soweit eine zweifache Nachbesserung oder die wahlweise erfolgten bis zu
zweimaligen Ersatzlieferungen erfolglos blieben.
Mängel hat der Kunde schriftlich bei uns
anzuzeigen. Gegenüber Kaufleuten gelten die Bestimmungen über die
Rügeobliegenheiten und die Sachmängelgewährleistung nach dem HGB (§§
317, 318 HGB) ergänzend.
Die Pflege- und Produktbeschreibungen des
Herstellers, insbesondere über die Raum- und Luftfeuchtigkeit sind zu
beachten.
Die Ware muss vor der Verlegung auf Mängel geprüft werden. Verlegte Ware kann nicht zurückgenommen werden.
Rücktrittsvorbehalt
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn
außergewöhnliche Umstände vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben,
wie zum Beispiel höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder
Unmöglichkeit von Zulieferungen, die die Leistungserbringung unmöglich
machen oder wenn sich der Käufer in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Haftung und Haftungsbeschränkung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die
Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen. Einer Pflichtverletzung von uns
steht die der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Haben wir die Pflichtverletzung zu
vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel an der
Ware geht.
Rückgaberecht
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, ist
er an seine Bestellung nicht mehr gebunden, wenn er die gelieferte Ware
innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware auf unsere
Kosten und Gefahr zurücksendet. Zur Wahrung dieser Frist genügt die
rechtzeitige Absendung an: Bodenbeläge Bernd Hofmaier,
Johann-Peter-Hebel Straße 7, 79589 Binzen. Wenn die Ware nicht als
Paket versandt werden kann,
reicht ein schriftliches Rücknahmeverlangen ohne Begründung (§ 356 BGB).
Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz,
soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht.
Marken und Warenzeichen werden anerkannt, auch wenn sie als solche nicht besonders gekennzeichnet sind.
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Stand Februar 2006


